Eine Schutzgebühr soll – wie der Name schon sagt – das Tier schützen. Sie dient zwei Zwecken:
Mit der Schutzgebühr wird wenigstens ein Teil der Kosten gedeckt, die bisher für das spezielle Tier, aber auch für andere Tiere entstanden sind. Darunter fallen vor allem die Kosten für die medizinische Versorgung, Kastration und Transportkosten.
Gleichzeitig soll die Schutzgebühr vor Spontankäufen schützen und dazu führen, dass sich ein Bewerber genauer mit dem Thema Adoption auseinandersetzt und sich nicht nur aus einer Laune ein Tier anschafft.
Die Schutzgebühr für einen Hund setzt sich folgendermassen zusammen:
- Tierärztliche Grunduntersuchung, ob der Hund ausreisefähig ist
- Kastration (wenn der Hund alt genug ist)
- Mikrochip
- Tollwutimpfung
- Kombinierte Impfung
- Bluttests ( Herzwürmer )
- EU-Pass
- Entwurmung
- Parasitenschutz
- Einreisedokumente
- Zollgebühr
- Transport Herkunftsland–Schweiz
Hunde bis 8 Jahre
650.- Direktvermittlung aus der Slowakei
750.- Hunde die schon in der Schweiz sind
Hunde ab 8 Jahren 450.-
Bei Hunden, welche noch zu jung für eine Kastration sind, beträgt die Schutzgebühr gleich viel wie bei kastrierten Hunden. Die Adoptanten sind verpflichtet, den Hund auf eigene Kosten kastrieren zu lassen sobald er alt genug ist.